AGB

Die folgenden AGB gelten für alle Susanne Wrobel, nachfolgend su-pr-design genannt, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von su-pr-design schriftlich bestätigt werden.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.2 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von su-pr-design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt su-pr-design, eine Vertragsstrafe in der Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.3 su-pr-design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.4 su-pr-design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken sowie im Impressum der Website des Kunden als Urheber genannt zu werden und mit der Website von su-pr-design zu verlinken. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt su-pr-design zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schades beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes anzupassen.

1.5 su-pr-design behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen basieren, zu Präsentationszwecken zu verwenden und sie in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der AGD Vergütungstarifvertrag Design wird seit 1979 zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und dem Selbständige Design-Studios (SDSt) e.V. nach den Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes (§12a TVG) ausgehandelt, abgeschlossen und jeweils beim Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie bei den obersten Arbeitsbehörden der Länder und der Stadtstaaten tarifvertraglich registriert. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

2.2 Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für nicht vereinbarten Mehraufwand wie das Vorlegen von Daten in nicht digitalisierter Form, von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

2.3 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

2.4 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist su-pr-design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.6 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die su-pr-design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.7 Die in Angeboten von su-pr-design genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Tage nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise von su-pr-design gelten ab Sitz von su-pr-design. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer, und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, sofern sie nicht in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind.

2.8 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

2.9 Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Storno-Gebühr verlangen.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von su-pr-design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung oder 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Ablieferung.

3.2 Der Kunde kommt 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles nach 30 Tagen auch ohne Mahnung an. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Digitalisierung oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

4.2 su-pr-design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, su-pr-design entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von su-pr-design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, su-pr-design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Bemusterungen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu Unternehmen und mit dem Auftraggber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4 su-pr-design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, sowie Zwischenerzeugnisse, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat su-pr-design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von su-pr-design geändert werden.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind su-pr-design Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch su-pr-design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist su-pr-design berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. su-pr-design haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber su-pr-design 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. su-pr-design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1 su-pr-design haftet für entstandene Schäden an ihm überlassene Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet der Anbieter nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Haftung für Datenverluste wegen unbefugter Angriffe von Dritten ist ausgeschlossen.

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von su-pr-design nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung länger als 12 Monate archiviert.

7.2 su-pr-design verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet su-pr-design für Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3 Sofern su-pr-design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von su-pr-design. su-pr-design haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers, auch für die Freigabe von Internetleistungen.

7.5 Für die vom Auftraggeber gelieferten, erstellten oder freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von su-pr-design.

7.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet su-pr-design nicht.

7.7 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei su-pr-design geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

Der Auftragnehmer leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzleistung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

7.8 Erstellt su-pr-design Webseiten zum Abruf auf einem www-Server, haftet su-pr-design für Störungen innerhalb des Internet nicht.

7.9 Der Anbieter haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.

7.10 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und su-pr-design die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

7.11 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringe Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Ausdrucken usw.) und dem Endprodukt.

7.12 Der Auftraggeber kann Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der berstellten Auflage nicht beansstanden.

7.13 su-pr-design haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

8. Abnahme, Termine, Fristen

8.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

8.2 Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

Sobald su-pr-design die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und su-pr-design über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.

Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

8.3 Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

8.4 Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

8.5 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann su-pr-design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann su-pr-design auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.6 Soweit su-pr-design ihre vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für su-pr-design unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für su-pr-design keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. su-pr-design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller su-pr-design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber su-pr-design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9.3 su-pr-design kann Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch nehmen, die dem Kunden nur eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die su-pr-design keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. su-pr-design wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwenden. Wird su-pr-design vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend genutzt wurde, so ist der Kunde su-pr-design zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, su-pr-design über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder su-pr-design dabei zu unterstützen.

10. Datenschutz und Geheimhaltung

10.1 su-pr-design speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden. Die Behandlung der Daten erfolgt vertraulich. Die Daten werden über die zur vertraglich benötigten Abwicklung hinaus nicht an Dritte weitergegeben und verwendet.

10.2 Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

10.3 Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist Sitz von su-pr-design.

11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.